Entwurf eines Waffengesetzes (Bundesrat)
(Drucksache VI/2678) ; Schriftlicher Bericht
des Innenausschusses (Drucksachen
VI/3566, zu VI/3566) — Zweite Beratung —

Aus der Rede des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU):

Das Waffengesetz richtet sich nicht gegen den
gesetzestreuen und zuverlässigen Bürger. Es wird
verschärft gegen die Feinde und Störer der inneren
Sicherheit. Dieses Grundsatzes sollten sich alle be-
wußt sein, die entweder als Verwaltungsbeamte
oder als Verwaltungsrichter mit diesem Gesetz zu
tun haben werden. Das Gesetz dient der Erhöhung
der inneren Sicherheit und darf nicht zu kleinlicher,
bürokratischer Handhabung mißbraucht oder auch
nur fehlgebraucht werden.

Quelle: Plenarprotokoll
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 195. Sitzung.
Bonn, Donnerstag, den 22. Juni 1972