• 22. Juni 1972

    Entwurf eines Waffengesetzes (Bundesrat)
    (Drucksache VI/2678) ; Schriftlicher Bericht
    des Innenausschusses (Drucksachen
    VI/3566, zu VI/3566) — Zweite Beratung —

    Aus der Rede des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU):

    Das Waffengesetz richtet sich nicht gegen den
    gesetzestreuen und zuverlässigen Bürger. Es wird
    verschärft gegen die Feinde und Störer der inneren
    Sicherheit. Dieses Grundsatzes sollten sich alle be-
    wußt sein, die entweder als Verwaltungsbeamte
    oder als Verwaltungsrichter mit diesem Gesetz zu
    tun haben werden. Das Gesetz dient der Erhöhung
    der inneren Sicherheit und darf nicht zu kleinlicher,
    bürokratischer Handhabung mißbraucht oder auch
    nur fehlgebraucht werden.

    Quelle: Plenarprotokoll
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 195. Sitzung.
    Bonn, Donnerstag, den 22. Juni 1972